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   LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15   

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https://dejure.org/2016,41229
LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15 (https://dejure.org/2016,41229)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.10.2016 - 16 S 19/15 (https://dejure.org/2016,41229)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 16 S 19/15 (https://dejure.org/2016,41229)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 503
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    Der BGH hat sich im anschließenden Revisionsverfahren zur Verjährung des Vergütungsanspruchs nicht mehr geäußert, was auf eine Billigung dieser Rechtsauffassung hindeutet (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Tauschbörse I -).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber zu Nachforschungen verpflichtet (BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 - Rdnr. 37 - Tauschbörse III -).
  • LG Berlin, 03.05.2011 - 16 O 55/11

    Die Ermittlung von IP-Adressen für Filesharing-Abmahnungen kann unzuverlässig

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    Die Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 05. Mai 2011 - 16 O 55/11 - ist unbehelflich, denn Gegenstand des unter diesem Aktenzeichen geführten Verfügungsverfahrens war eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit über Äußerungen.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    Das Abstellen auf die Auswirkungen, die von der als rechtsverletzend gerügten Handlung auf das Ausschließlichkeitsrecht ausgehen, ist deswegen gerechtfertigt, weil das Verbietungsrecht des Rechteinhabers weiter reicht als sein positives Benutzungsrecht (BGH GRUR 1992, 697, 698 - Alf).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    Die Kammer teilt dazu die Rechtsansicht des OLG Köln in der Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 6 U 205/12 - (ZUM-RD 2014, 495 Tz. 52, abrufbar über juris).
  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 S 21/14

    Schadensersatz wegen öffentlichen Zugänglichmachens von Filmen über

    Auszug aus LG Berlin, 18.10.2016 - 16 S 19/15
    Deshalb ist es nicht von Bedeutung, dass die Klägerin nicht auch über die ausschließlichen Nutzungsrechte im gesamten Online-Bereich und damit auch nicht über das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung verfügt, denn ihre Rechtsposition in Bezug auf die Verwertung mittels Datenträgern (DVD) oder elektronischer Übermittlung wird durch die öffentliche Zugänglichmachung über Online-Tauschbörsen in erheblichem Umfang beeinträchtigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2015 - 12 S 21/14 -, Rn. 16, juris).
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